Schulbetrieb ab 19. April
Folgende Regelungen sind für die Schulzeit ab dem 19. April vorgesehen:
Außerhalb der Klassen- und Gruppenräume besteht weiterhin Maskenpflicht.
Alle externen Personen, sowie nicht geimpftes und nicht genesenes Personal haben ständig eine FFP2-Maske zu tragen.
Es muss nur mehr einmal ein PCR-Test in der Woche durchgeführt werden. Unser Testtag ist der Dienstag.
Antigentests werden nur mehr nach Bedarf durchgeführt – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
Der Ninja-Pass wird nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.
Im Bedarfsfall kann die Bildungsdirektion aber weiterhin für einzelne Klassen oder die gesamte Schule einen vorübergehenden ortsungebundenen Unterricht für max. fünf Tage genehmigen.
Ob Betreuung angeboten werden kann / darf, wird von der Gesundheitsbehörde entschieden.
Der gesamte Erlass kann auch unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html nachgelesen werden.